Maskengegner erstatten Anzeige
Maskengegner erstatten Anzeige

Ein Gastbeitrag von Dr. Esther Lingen

Mehrere Maskengegner haben am 22.10.2020 Strafanzeige bzgl. der Maskenpflicht erstattet.

Der Wortlaut

An: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin, Fax: 030 / 9013-8455
Weiterzuleiten an: Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin, Fax: 030 / 9014-3310
Entschädigungsforderung wegen Diskriminierung
Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung
Im „Tagesspiegel“ vom 13.10.2020, S. 11, wurde „der erhobene Zeigefinger für alle ohne Maske“ veröffentlicht. Damit wurden ein ganz konkreter und sofort für jeden klar erkenntlicher „Teil der Bevölkerung“, nämlich ganz ausdrücklich „ALLE OHNE MASKE“, böswillig verächtlich gemacht, strafbar gem. § 130 Volksverhetzung.
Die besondere Schwere der Schuld wird noch zusätzlich unterstrichen durch Tagesspiegel v. 14.10.2020:
„Berliner Senat stoppt umstrittene Mittelfinger-Kampagne. Man habe mit dem Motiv versucht, möglichst viel Aufmerksamkeit zu erzeugen, sagen die Verantwortlichen. Beleidigen wollten sie niemanden“.
Sachverhalt: Der Senat verkündet (mit Steuergeldern), dass „ALLE OHNE MASKE“ den „Mittelfinger“ verdienen. Der „Mittelfinger“ – jedenfalls gegenüber Beamten – wird mit schwersten Strafen belegt, und das obendrein sogar ohne jede Überlegung, warum der Finger überhaupt gezeigt wurde, z.B. als Reaktion auf eine Straftat des Beamten. Hier hingegen wird ein vollkommen unschuldiger Teil mit dem Mittelfinger belegt.
Zur „Maskenpflicht“ generell: Sie ist gar kein Gesetz. Sie kann niemals Rechtskraft erlangen. Stattdessen verpflichtet sie zum Widerstand. Jegliche Einforderung der Maskenpflicht ist illegal. Jede Beteiligung an der Durchsetzung der Maskenpflicht ist strafbar.
Denn: 1. Masken schützen nicht, 2. Masken schaden, 3. Maskenvorschriften verwirren.
Cf. Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 36:
„Oberste objektive Norm der Sittlichkeit ist das ewige Gesetz, d. h. der ewige Weltplan Gottes, durch den alles geschöpfliche Tun von Ewigkeit her auf das höchste Ziel hingeordnet wird. Seinen Willen hat Gott in der Zeit kundgetan durch das natürliche Sittengesetz und das positiv göttliche Gesetz. Mittelbar tut Gott seinen Willen kund durch das menschliche Gesetz, das von der Kirche oder dem Staate erlassen sein kann. […] Das Allgemeinwohl fordert, daß ein Gesetz gerecht ist, sittlich gut, möglich, notwendig oder wenigstens nützlich zur Erreichung des Allgemeinwohls. Ein Gesetz, das diese Eigenschaften nicht hat, besitzt keine Rechtskraft.“
Sogar der SPD-Politiker und Strafrechtler Gustav Radbruch (1878-1949) sprach sich gegen sturen Rechtspositivismus aus. In der BRD haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof die sog. Radbruchsche Formel mehrfach (ausdrücklich) angewandt: Richter müssen entgegen einem positiven Gesetz entscheiden, wenn es „unerträglich ungerecht“ ist.

Konkret zur Maske s. u.a. folgende bewiesene Tatsachen:

1. thieme-connect, Krankenhaushygiene up2date 2020; 15(03), Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie, Infektionsepidemiologie, Hygiene, Umweltmedizin: „Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit. Im Gegenteil kann eine Maskenpflicht für viele Millionen Menschen im öffentlichen Raum sogar zu einem Infektionsrisiko werden, weil die erforderliche Händehygiene nicht eingehalten werden kann. Indirekte Erregerkontakte über kontaminierte Oberflächen werden durch Masken nicht weniger, sondern kommen im Gegenteil potenziell häufiger zustande als ohne Masken.“
2. wochenblick, 09.09.2020: Der gerichtlich beeidete Sachverständige Ing. Dr. Helmut Traindl hat vor laufender Kamera die CO2 Werte unter einer selbstgemachten und zwei handelsüblichen Corona-Schutzmasken gemessen. Dabei stellte sich heraus, dass die für Arbeitsplätze zulässigen Höchstwerte um das vielfache überschritten wurden. Das bedeutet nicht nur, dass den Bürgern ein gesetzwidriger Zustand verordnet wurde, eine solche Atemluft gilt nach allen medizinischen Erkenntnissen auch als akut betäubend und gesundheitsgefährdend. Manche „Corona-Spätfolgen“ decken sich mit CO2-Vergiftungserscheinungen.
3. Heilloses Chaos bzgl. Corona-Vorschriften, cf. Heidenheimer Zeitung, 09.09.2020: „Auch bei den Masken legten Experten und Politik eine Kehrtwende hin. Wochenlang war gepredigt worden, dass das Tragen von Atemmasken für Normalbürger keinen Sinn mache und medizinischem Personal vorbehalten bleiben solle – als Masken Mangelware waren. Seit Ende April aber müssen Mund und Nase in allen Bundesländern im Nahverkehr und beim Einkauf bedeckt werden. Mittlerweile trifft man die Maske auch im Kino oder bei sonstigen Veranstaltungen an.“
Die Gewaltbereitschaft gegen Corona-Realisten ist bereits sehr groß und wird durch die Mittelfinger-Kampagne noch weiter geschürt. Aktuell prominent ist der Pfefferspray-Angriff eines 71-Jährigen. Jede Verbreitung von Corona-Propaganda bedeutet zusätzliche Gefährdung von Corona-Realisten, hier namentlich Masken-Realisten.
Deshalb ist über das Strafverfahren hinaus auch noch eine Entschädigung in Höhe von 5.000 (in Worten: fünftausend) Euro erforderlich.
Dr. Esther Lingen
Pater Rolf Hermann Lingen
Goldbrink 2a
46282 Dorsten
Gastbeiträge spiegeln nicht unbedingt die Meinung des Vereins wieder. Im Rahmen eines offenen Debattenraumes stellen wir diese aber gerne zur allgemeinen Verfügung.
Twitter
Visit Us
Follow Me
YouTube
YouTube
Telegram
Vk
Menü schließen