Die Impfpflicht ist beschlossen und soll zum März 2020 flächendeckend in Deutschland eingeführt werden.
Unstrittig ist, dass eine Impfpflicht in die Grundrechte der Bürger massiv eingreift, da das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit somit per Gesetz ausgehebelt wird. Unstrittig ist auch, dass sich der Deutsche Ethikrat gegen die Impfpflicht ausgesprochen hat.
Betrachtet man die Berichterstattung in den Hauptmedien, so gibt es fast keine ablehnenden Haltungen. Argumente von Kritikern werden garnicht oder nur verzerrt wiedergegeben. Gerade auch in Hinblick auf die Sicherheit der Impfstoffe. In dem Rahmen verweist das RKI auf eine Studie vom amerikanischen CDC, doch gerade diese Studie ist höchst umstritten!
Und auch prominente Impfkritiker wie beispielsweise Robert F. Kennedy jr. finden in den Hauptmedien in Deutschland kein Gehör.

Es gibt jedoch äußerst bedeutende Gründe, warum sich zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie, kurz DGUHT, einheitlich gegen eine Impfpflicht in Deutschland ausspricht. Die DGUHT fördert Wissenschaft und Forschung sowie Verbraucherberatung und Verbraucherschutz auf dem Gebiet der Umwelt- und Humantoxikologie. Dr. Claus Scheingraber, Vorstandsmitglied und Arbeitskreisleiter für Physikalische Umweltbelastungen, schreibt im Namen der DGUHT auf ihrer Homepage wie folgt:

„Die DGUHT e.V. spricht sich gegen die Einführung einer staatlichen Impfpflicht aus. Zwei Gründe sind dafür entscheidend: 1. Eine staatliche Impfpflicht ist eine Entmündigung der Bürger. Der Staat erklärt seine Bürger für unfähig, beurteilen zu können, welche Lebensrisiken sie für sich und ihre Familie einzugehen bereit sind. Gerade im Zeitalter zunehmender Digitalisierung hat auch der „Normalbürger“ jederzeit die Möglichkeit, sich umfassend über Wirkungen und Nebenwirkungen – Nutzen und Schaden – von Impfungen zu informieren. Eine Bevormundung durch den Staat zu Impfentscheidungen ist daher völlig unnötig. 2. Impfungen können Nebenwirkungen haben! Sie können harmloser Natur sein wie lokale Entzündungen an der Impfstelle, leichtes Fieber oder Unwohlsein, sie können aber – wenn auch selten – gravierende, für das weitere Leben der geimpften Person entscheidende Behinderungen auslösen! Folgende Nebenwirkungen sind dokumentiert: – Autismus – Grippe – Diabetes – Krebs – Nervenschäden, Lähmungen, Neurodermitis u.a. Impf-Hilfsstoffe wie Aluminiumhydroxid können Nervenschäden hinterlassen!

Auf der Homepage der DGUHT sind Verweise und Links zu wissenschaftlichen Studien direkt abrufbar, die ihre Aussagen zu den Nebenwirkungen untermauern.

Das Mirco Trace Minerals Labor in Hersbruck hat 16 Impfstoffe überprüft und folgendes festgestellt:

  • Acht der 16 Impfstoffe enthalten in geringen Spuren Nickel. Nickel ist ein Metall, das Kontaktallergien auslösen kann.
  • Sechs der 16 Impfstoffe enthalten in geringen Spuren Arsen. Arsen ist ein Halbmetall und für den Menschen giftig.
  • 15 der 16 Impfstoffe enthalten in geringen Spuren Uran.
  • Alle 16 Impfstoffe enthalten in geringen Spuren Aluminium, auch wenn sie nicht deklariert wurden.
  • Drei Impfstoffe enthalten doppelt so viel Aluminium wie angegeben.
  • Der Aluminiumgehalt in den sogenannten Totimpfstoffen liegt um das Tausend- bis Sechstausendfache über dem Grenzwert für Trinkwasser!

In Summe ist eine Impfpflicht ist kein sinnvolles Instrument, um die Masernerkrankung auszurotten. Vielmehr kann sie mehr schaden als von Nutzen zu sein.

Deshalb sollte jeder Mensch frei entscheiden können, ob er sich und seine Kinder impfen lassen möchte!

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