In Deutschland sind die erlaubten Maßnahmen im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt, das 2001 das alte Bundesseuchengesetz abgelöst hat. Es beruft sich auf Artikel 35 im Grundgesetz:

Art. 35 GG

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) 1 Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. 2 Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

(3) 1 Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. 2 Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.

Um eine Epidemie und ihr Ausmaß zu erkennen, gibt es Meldepflichten. Die behandelnden Ärzte müssen den Gesundheitsämtern mitteilen, wenn sie Fälle von Pest, Cholera, Masern und anderen übertragbaren Krankheiten feststellen (§ 6 und § 8). Bei neu auftretenden Viren kann die Liste der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger per Verordnung schnell ergänzt werden (§ 15).

Bei Verdacht auf eine Erkrankung können Ermittlungen vorgenommen werden, um die Gefahr zu prüfen. Hierzu ist es Behörden erlaubt, die Wohnung zu betreten, Unterlagen zu kopieren und Proben zu nehmen (§ 16).

Menschen, die infiziert sind beziehungsweise sein könnten, dürfen zu Untersuchungen aufs Gesundheitsamt vorgeladen werden. Sie müssen bei Bedarf Röntgenaufnahmen oder Blutentnahmen dulden (§ 25).

Um eine Ausbreitung von Krankheiten zu vermeiden, kann das Gesundheitsamt das öffentliche Leben einschränken. Dazu gehört das Verbot von Veranstaltungen sowie eine Schließung von Kindergärten und Schulen (§ 28).

Ganze Städte abzuriegeln, ist dann erlaubt, wenn Virologen es empfehlen

Die Behörden könnten außerdem eine Impflicht anordnen (§ 20). Allerdings gibt es gegen das Coronavirus noch keine passende Impfung.

Kranke und Verdachtsfälle können in Quarantäne genommen werden, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Konkret heißt dies, daß sie in einem Krankenhaus „abgesondert“ behandelt werden. Diese Maßnahme ist auch zwangsweise durchsetzbar. Um eine Flucht zu verhindern, können ihnen persönliche Gegenstände abgenommen werden. Die Behörden dürfen die Kommunikation der Betroffenen mit der Außenwelt mitlesen (§ 30).

Als milderes Mittel können die Behörden gegen sie ein zeitweiliges Berufsverbot verhängen (§ 31).

 

Die verordneten Maßnahmen sind definitiv mindestens unangemessen und damit verfassungswidrig, wie der renommierte Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek feststellt.

Das Robert Koch Institut hat die nach §16 notwendigen Untersuchungen bislang nicht durchgeführt. Alle entschiedenen Maßnahmen sind aufgrund von Hochrechnungen und Vermutungen, die auch noch zum Teil widersprechen, durchgeführt worden. Ein wissenschaftlicher Diskurs wird strikt verweigert und andersdenkende Fachleute werden nicht nur ignoriert sondern auch noch diffamiert und mit Sperrung der Webseiten, löschen der Emailadressen systematisch schikaniert.

Während dessen bleiben die allermeisten Intensivbetten in den Krankenhäusern leer, die Krankenschwestern werden in die Kurzarbeit geschickt.

Die kleinen und Kleinstunternehmen sind jetzt schon pleite. Die vermittelten Kredite sorgen nur für ein Sterben auf Raten, anstatt eine plötzliche Schockwelle zu erzeugen. Aber mit dem Andauern der überzogenen Maßnahmen wird nun auch der gesamte Mittelstand ausgelöscht und somit das wirtschaftliche Herz Deutschlands! Die massenhaften Schulden, die der Staat nun aufgenommen hat, werden in der nun bestehenden Deflation zu einer Hyperinflation führen, die die aus den 20ger Jahren bei weitem übertreffen wird.

Bill Gates erklärt, daß große öffentliche Versammlungen „überhaupt nicht“ zurückkehren dürfen, bis wir „einen Impfstoff haben, den wir im Grunde der ganzen Welt zur Verfügung gestellt haben“.

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